§ 1 Hausrecht und Verantwortlichkeit
Das Hausrecht wird durch das gewählte Bauwagen-Gremium (nachfolgend „Hauptverantwortliche“ genannt) ausgeübt. Den Anweisungen der Hauptverantwortlichen ist unverzüglich Folge zu leisten.
Ein Verzeichnis der Hauptverantwortlichen inklusive Kontaktdaten (Telefonnummern) ist im Bauwagen gut sichtbar auszuhängen.
Die Hauptverantwortlichen sind dafür zuständig, dass diese Nutzungsordnung von allen Besuchern eingehalten wird.
§ 2 Jugendschutz und Suchtmittelprävention
Auf dem gesamten Gelände des Bauwagens gilt uneingeschränkt das aktuelle Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Der Konsum von branntweinhaltigen Getränken (Spritspirituosen, Alkopops etc.) sowie das Rauchen im Innenraum sind für Personen unter 18 Jahren strikt untersagt.
Der Konsum, Besitz oder Handel von illegalen Substanzen (Suchtmitteln) ist auf dem gesamten Areal verboten und führt zu einem sofortigen, dauerhaften Platzverweis sowie ggf. zur Anzeige.
§ 3 Immissionsschutz (Lärmschutz und Ruhezeiten)
Die gesetzlichen Ruhezeiten sind strikt einzuhalten.
Nachtruhe: Ab 22:00 Uhr (an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen ab 24:00 Uhr) ist jeglicher Außenlärm zu vermeiden. Musikanlagen sind ab diesem Zeitpunkt auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Fenster und Türen sind bei Musikbetrieb in den Nachtstunden geschlossen zu halten.
Bei der An- und Abreise (insbesondere mit motorisierten Zweirädern oder PKWs) ist unnötiger Lärm im Wohngebiet zu unterlassen.
§ 4 Brandschutz und Technische Sicherheit
Feuerlöscher: Ein funktionsfähiger, geprüfter Feuerlöscher (DIN-Norm) sowie ein Erste-Hilfe-Kasten müssen jederzeit betriebsbereit und frei zugänglich im Bauwagen vorhanden sein.
Heizung / Ofen: Der Betrieb von Öfen oder Heizgeräten darf nur unter ständiger Aufsicht und durch eingewiesene Personen erfolgen. Brennbare Gegenstände müssen einen Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter zum Heizkörper einhalten.
Elektrik: Eigenmächtige Veränderungen an der elektrischen Anlage sind untersagt. Beim Verlassen des Bauwagens sind alle elektrischen Verbraucher (Licht, Musik, Heizung) vollständig vom Stromnetz zu trennen.
§ 5 Sauberkeit, Hygiene und Umweltschutz
Der Innen- und Außenbereich des Bauwagens ist stets in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten.
Müll ist getrennt zu sammeln und unverzüglich fachgerecht außerhalb des Geländes zu entsorgen. Eine Lagerung von Müllsäcken im Außenbereich ist unzulässig (Schädlingsprävention).
Das Hinterlassen von Unrat, Glasflaschen oder Zigarettenkippen auf den umliegenden Grundstücken und Gehwegen ist verboten.
§ 6 Haftung und Schäden
Die Nutzung des Bauwagens erfolgt auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Schäden am Bauwagen oder dessen Inventar sind den Hauptverantwortlichen unverzüglich zu melden.
Für mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verursacher in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Inkrafttreten und Sanktionen
Diese Nutzungsordnung tritt mit Unterzeichnung der Verantwortlichen in Kraft. Verstöße gegen diese Ordnung werden mit temporärem oder dauerhaftem Hausverbot geahndet. In schweren Fällen behalten sich die Verantwortlichen rechtliche Schritte vor.
Für die Richtigkeit und Einhaltung (Das Bauwagen-Gremium):
Dornhan 72175
Unterschrift Sprecher / Valentin Vollmer
Unterschrift Stellvertreter / Lukas Bühler